Gelsenkirchen: Kohleheizungen austauschen!

Förderrichtlinie für das Stadtgebiet aufgelegt

Gelsenkirchen. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat eine Förderrichtlinie zum Ersatz von klimaschädlichen Kohleheizungen beschlossen. Damit soll ein Anreiz geboten werden, auf effiziente und saubere Heizungen umzurüsten. Dies hilft vor allem dem Klima, denn der Ausstoß von CO2 eines modernen Brennwertkessels ist im Vergleich zum Kohleofen um gut die Hälfte geringer, aber auch Stickoxide und Feinstaub werden deutlich weniger emittiert.

Für die Förderrichtlinie stehen in diesem Jahr 50.000 € zur Verfügung, die nach Freigabe des aktuellen Haushalts für 2019 nun abgerufen werden können.

Die städtische Klimaschutzmanagerin Kirsten Sassning kennt die Fördersätze: “Für den Ersatz einer Kohleheizung werden pauschal 1.000 Euro pro Wohneinheit gewährt, bei der Erstinstallation einer Zentralheizungsanlage erhöht sich der Zuschuss um weitere 1.000 Euro. Bei einem gemeinsamen Vorgehen von Eigentümern mit einem Kessel für mehrere Wohneinheiten kann sich dieser Zuschuss nochmals erhöhen.“ Ausgeschlossen ist der Ersatz durch eine Ölbetriebene Heizung und eine Beantragung durch Mieter.

„Da die Entscheidung, welche Heizung die richtige ist und ob sich weitere energetische Maßnahmen anschließen sollten, nicht immer leicht ist, ist uns zudem eine vorhergehende qualifizierte Beratung wichtig“ erklärt Kirsten Sassning. „Die Beratung erfolgt kostenlos. In den Stadtteilbüros in Hassel, Schalke, der Bochumer Straße und der City übernehmen das die Quartiersarchitekten, im restlichen Stadtgebiet die Energieberatung der Verbraucherzentrale.“ Wenn umfangreichere Umbau- oder Sanierungspläne anstehen, kann es durchaus sinnvoll sein, direkt eine/n Experten/in für die Förderprogramme des Bundes zur Energieeffizienz in Wohngebäuden (sog. „KfW-Berater/in“) einzubinden, um weitere Fördermittel des Bundes zu beantragen. Eine Beratung im Vorfeld ist verpflichtend sowie auch die ordnungsgemäße Abnahme der neuen Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger.

Alle weiteren Informationen zur Förderung  sind in der Förderrichtlinie beschrieben. Diese und die notwendigen Antragsformulare können online auf der städtischen Internetseite abgerufen oder bei Kirsten Sassning im Referat Umwelt angefordert werden. Telefon: 0209 / 169-4202, Mail: kirsten.sassningnoSpam@gelsenkirchen.de.

Wichtig ist zu beachten, dass vor Bewilligung der Fördermittel mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme noch nicht begonnen werden darf!

 

Quelle: Presseinformation der Stadt Gelsenkirchen vom 12.04.2019

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