Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Gelsenkirchen

Stadt ergänzt Angebot der Emschergenossenschaft im Norden - Förderrichtlinien für 2024 erweitert und vereinfacht

Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelungen im Stadtgebiet sind wichtige Bausteine, um auch bei extremeren Wetterlagen das Stadtklima möglichst angenehm zu halten und Überschwemmungen zu reduzieren. Bürgerinnen und Bürger können für Begrünungsmaßnahmen verschiedene Förderprogramme der Stadt in Anspruch nehmen. Das hat der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz der Stadt Gelsenkirchen beschlossen.

 

„10.000 grüne Dächer“ – jetzt auch im Norden

Zum einen dehnt die Stadt das Förderprogramm „10.000 grüne Dächer“ der Emschergenossenschaft (EG) auf das Stadtgebiet im Norden aus. Auch diese Gebiete, die nicht im Gebiet der EG liegen, können nun von den gleichen Förderungen für Dachbegrünungen profitieren – finanziert durch die Stadt. Diese liegen bei 50 Euro pro Quadratmeter, die Förderhöchstsumme beträgt 3.000 Euro.

Übrigens: Wer aus den Förderkriterien der Emschergenossenschaft herausfällt, kann unter Einhaltung einiger weniger Fördervoraussetzungen bei der Stadt die Förderung einer Dachbegrünung beantragen. Dabei gilt eine pauschale Förderhöhe von 15 Euro pro Quadratmeter begrünter Dachfläche bei einer Höchstsumme von 3.000 Euro und einer Mindestfläche von 15 m².

Auch Fassadenbegrünung wird gefördert

Darüber hinaus verlängert die Stadt Gelsenkirchen auch die Unterstützung für die Begrünung von Gebäudefassaden. Hier gilt: Bei boden- bzw. wandgebundenen Begrünungen mit oder ohne Rankhilfe werden 50% der Kosten bis zu einer Förderhöchstsumme von 2.500 Euro gefördert.

Weiterer Baustein: Förderung der Entsiegelung

Auch die Entsiegelung von Flächen ist aus Sicht der Klimaanpassung wichtig. Dies bedeutet, verbauten Beton, Asphalt, Steine, Split und Kies zu entfernen und den Boden wieder in einen natürlichen Zustand zurückzuversetzen. Damit wird die Gefahr von Hochwassern in der Stadt reduziert und die Entsiegelung wirkt sich positiv auf die Temperaturen an heißen Tagen aus. Für die ersten fünf Quadratmeter beträgt die Förderhöhe pauschal 250 Euro. Pro weiterem Quadratmeter entsiegelter Fläche beträgt die Förderhöhe 30 Euro. Gefördert wird dabei bis maximal 3.000 Euro.

Vereinfachte Verfahren

Um noch mehr Menschen bei der Begrünung und Entsiegelung zu unterstützen, hat die Stadt zudem das Verfahren für Bürgerinnen und Bürger optimiert.

Wichtigste Neuerung: Ab sofort können auch Eigenleistungen in Form von Materialkosten geltend gemacht werden. Bislang erfolgte die Förderung ausschließlich für die Umsetzung durch ein Fachunternehmen. Außerdem müssen Antragstellende nicht länger ein Beratungsprotokoll nachweisen. Ab sofort gilt zudem die rückwirkende Förderung, das heißt, Anträge können auch nach der Umsetzung einer Maßnahme gestellt werden, lediglich die städtische Ergänzung des Förderprogramms „10.000 Grüne Dächer“ erfordert einen Antrag vor der Umsetzung.

´> Überblick Fördermittel

(Quelle: Presseinformation der Stadt Gelsenkirchen vom 9. Februar 2024)

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