Priorität für das Klima

Rat der Stadt Herten beschließt 10-Punkte-Plan

Am 09.10.2019 hat sich der Rat der Stadt Herten mit dem Thema Klimaschutz auseinandergesetzt und sich mehrheitlich der Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency (Klimanotstand) angeschlossen. Der von der Stadtverwaltung erarbeitete „10-Punkte-Plan – Priorität Klima“ wurde einstimmig beschlossen. Dieser dient als Grundlage für eine weiterhin engagierte Arbeit zum Klimaschutz in Herten.

Hier sind die zehn Punkte:

  1.  Zusätzlich zu den finanziellen Auswirkungen werden ab der nächsten Ratsperiode
    bei allen Vorlagen die Auswirkungen auf CO2-Emissionen und Klimaanpassung mit
    den Auswahlmöglichkeiten „Nein“, „Ja, positiv“ und „Ja, negativ“ aufgeführt.
    Wenn es Auswirkungen gibt, werden diese erläutert.+
  2. Wo möglich, Priorität der klimaschonenden Ausführung bei allen Maßnahmen.
  3. Rezertifizierung als dena-Energieeffizienz-Kommune 2020 mit den Gebäuden und
    dem Fuhrpark der Stadt Herten.
  4. Verdrängung fossiler Energieträger durch klimaschonende Alternativen,
    insbesondere Nahwärme, Solarenergie, Wasserstoff und intelligente Speicher in
    Kooperation mit den Stadtwerken.
  5. Einberufung des Klimarats der Stadt Herten mindestens zweimal jährlich bis das
    Ziel der Klimaneutralität erreicht ist
  6. Unterstützung und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements beim
    Klimaschutz und der Energiewende durch eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit
  7. Fortschreibung und Schärfung des Hertener Klimakonzepts 2020+ mit einem
    konkreten Maßnahmenpaket für die nächste Dekade mit dem Ziel, 2030 65% der
    CO2-Emissionen gemessen an 1990 einzusparen.
  8. Erstellung eines vom Bundesumweltministerium geförderten
    Klimaanpassungskonzepts (s. Vorlage 19/160).
  9. Erstellung eines „Masterplan klimafreundliche Mobilität“ insbesondere zur
    Stärkung von Rad- und Fußverkehr und klimafreundlicher Antriebstechniken
    (Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeuge) (s. Vorlage 19/161). Eine Stärkung des
    ÖPNV ist erstrebenswert, liegt aber im Verantwortungsbereich des Kreises bzw.
    des VRR.
  10. Zusammenführung der sektoralen Konzepte in einer Nachhaltigkeitsstrategie
    2030, deren Umsetzung durch das interdisziplinäre „Kernteam Nachhaltigkeit“
    kontrolliert wird.
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